Zu Hause verbrachte Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Kategorie: Recht | 22. Februar 2018

Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen. So entschied der EuGH (Az. C-518/15).

Weitere Informationen: Zu Hause verbrachte Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Quelle: www.datev.de

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