Zu Hause verbrachte Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit
Kategorie: Recht | 22. Februar 2018
Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ist als „Arbeitszeit“ anzusehen. So entschied der EuGH (Az. C-518/15).
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Quelle: www.datev.de