Zu spät am Gate – Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Das AG Frankfurt entschied, dass Reisende, die erst nach Abschluss des Einsteigevorgangs (Boarding) am Fluggaststeig erscheinen, keine Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter haben, wenn ihnen die Beförderung durch die Fluggesellschaft aus diesem Grund verweigert wird (Az. 32 C 1560/18 (88)).

Weitere Informationen: Zu spät am Gate – Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter

Quelle: www.datev.de

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