Zugang zu Büchern für sehbehinderte EU-Bürger wird erleichtert
Kategorie: Recht | 15. Oktober 2018
Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse in Blindenschrift oder anderen Formaten für blinde und sehbehinderte Menschen werden in der gesamten EU leichter zugänglich. Neue Vorschriften, die am 12.10.2018 in Kraft traten, regeln die verbindliche und EU-weite Ausnahme von den Urheberrechtsvorschriften. Ermöglicht wurde dies, weil die EU die Ratifizierung des völkerrechtlichen Vertrags von Marrakesch am 1. Oktober 2018 abgeschlossen hat.
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Quelle: www.datev.de