Zugang zu Informationen des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgas-Skandal
Kategorie: Recht | 22. März 2019
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Journalisten auf Zugang zu Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit der Überprüfung und Freigabe der „Software-Updates“ für die 2,0-Liter-Dieselmotoren der Modelle VW-Amarok, Audi A4, A5, Q5 und Seat Exeo im Jahr 2016 als teilweise unzulässig abgewiesen (Az. OVG 12 B 30.18).
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Quelle: www.datev.de