"Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2019

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat das FG Köln im vorläufigen Rechtsschutz entschieden (Az. 1 V 2304/18).

Weitere Informationen: "Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

Quelle: www.datev.de

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