Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge
Kategorie: Recht | 1. März 2018
Das OVG Niedersachsen entschied, dass bei der Haftung für nicht abgeführte Kurbeiträge eine Schätzung der Anzahl der Übernachtungsgäste und der Übernachtungen von Unterkunftsgebern zulässig ist, wenn diese ihrer Pflicht nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind, von ihren Gästen Kurbeiträge einzuziehen und diese abzuliefern (Az. 9 LC 217/16, 9 LC 218/16 und 9 LC 220/16).
Weitere Informationen: Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge
Quelle: www.datev.de