Zulässiger Ausschluss von Bewerbern um eine Stelle im gehobenen Polizeidienst nach Austritt aus mittlerem Polizeidienst
Kategorie: Recht | 29. März 2019
Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des VG Berlin bestätigt, wonach der Polizeipräsident in Berlin Bewerber, die als Beamte auf Widerruf in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgenommen werden wollen, vom Verfahren der Bestenauslese ausschließen darf, wenn sie bereits im mittleren Polizeivollzugsdienst gewesen sind (Az. 4 S 11.19).
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Quelle: www.datev.de