Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
Kategorie: Recht | 6. April 2018
Das OLG Stuttgart hat den Beurteilungsspielraum von Testveranstaltern bestätigt und die Verantwortung der Hersteller betont, Bedenken gegen den Testaufbau und Besonderheiten ihrer Produkte frühzeitig anzumelden (Az. 2 U 99/17).
Weitere Informationen: Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
Quelle: www.datev.de