Zum Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung

Kategorie: Steuern und Recht | 13. September 2024

Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in einem Fall zu entscheiden, in dem die Kläger im Jahr vor der Leistungserbringung freiwillig Vorauszahlungen geleistet hatten (Az. 14 K 1966/23 E).

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Quelle: www.datev.de

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