Zum Anspruch auf Schadenersatz nach missglückter Haarfärbung beim Friseur
Kategorie: Recht | 15. Februar 2019
Das AG München entschied, dass eine Friseurin bei einer missglückten Haarfärbung in angemessener Frist nachbessern darf, bevor die Kundin Schadenersatz verlangen kann (Az. 213 C 8595/18).
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Quelle: www.datev.de