Zum Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln
Kategorie: Recht | 27. Februar 2019
Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln besteht nicht bereits dann, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist. Dies entschied das SG Karlsruhe (Az. S 13 KR 4081/17).
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Quelle: www.datev.de