Zum Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln

Kategorie: Recht | 27. Februar 2019

Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln besteht nicht bereits dann, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist. Dies entschied das SG Karlsruhe (Az. S 13 KR 4081/17).

Weitere Informationen: Zum Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln

Quelle: www.datev.de

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