Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe
Kategorie: Recht | 4. Juli 2019
Der BGH entschied, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihren Verbraucherschutz-Klagen und Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich handelt (Az. I ZR 149/18).
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Quelle: www.datev.de