Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Der BGH entschied, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihren Verbraucherschutz-Klagen und Abmahnungen nicht rechtsmissbräuchlich handelt (Az. I ZR 149/18).

Weitere Informationen: Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Quelle: www.datev.de

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