Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie durchgeführten Ersatzflugs
Kategorie: Recht | 3. Juli 2018
Der BGH hat entschieden, dass sich Urlauber bei einer Flugverschiebung selbst um einen Ersatzflug kümmern können und die Mehrkosten dann vom Reiseveranstalter erstattet verlangen können (Az. X ZR 96/17).
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Quelle: www.datev.de