Zum Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sog. steckengebliebenen Bau
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Dezember 2024
Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sog. steckengebliebenen Baus zwar einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat; der Anspruch aber ausscheidet, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist (Az. V ZR 243/23).
Quelle: www.datev.de