Zum Nachweis des Eigenbedarfs

Kategorie: Recht | 29. März 2019

Das AG München entschied, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Streitfall den Nachweis von ernsthaftem Überlassungs- und Nutzungswillen voraussetzt (Az. 433 C 16581/17).

Weitere Informationen: Zum Nachweis des Eigenbedarfs

Quelle: www.datev.de

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