Zum Nachweis des Eigenbedarfs
Kategorie: Recht | 29. März 2019
Das AG München entschied, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Streitfall den Nachweis von ernsthaftem Überlassungs- und Nutzungswillen voraussetzt (Az. 433 C 16581/17).
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Quelle: www.datev.de