Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
Kategorie: Recht | 8. Oktober 2019
Das BVerfG entschied, dass ein Bundestagsabgeordneter gegen ein durch den Sitzungspräsidenten des Bundestages verhängtes Ordnungsgeld vor Anrufung des BVerfG zunächst erfolglos das von der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehene Einspruchsverfahren durchführen muss, da ansonsten das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Az. 2 BvE 2/18).
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Quelle: www.datev.de