Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

Kategorie: Recht | 8. Oktober 2019

Das BVerfG entschied, dass ein Bundestagsabgeordneter gegen ein durch den Sitzungspräsidenten des Bundestages verhängtes Ordnungsgeld vor Anrufung des BVerfG zunächst erfolglos das von der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehene Einspruchsverfahren durchführen muss, da ansonsten das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Az. 2 BvE 2/18).

Weitere Informationen: Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

Quelle: www.datev.de

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