Zum Umgangsrecht der Großeltern

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2021

Das Umgangsrecht der Großeltern setzt voraus, dass der Umgang dem Kindeswohl dient, denn allein durch die verwandtschaftliche Stellung der Großeltern wird ein solches Recht nicht begründet. Das OLG Braunschweig hat in einem Konfliktfall entschieden (Az. 2 UF 47/21).

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Quelle: www.datev.de

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