Zum Umgangsrecht der Großeltern
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2021
Das Umgangsrecht der Großeltern setzt voraus, dass der Umgang dem Kindeswohl dient, denn allein durch die verwandtschaftliche Stellung der Großeltern wird ein solches Recht nicht begründet. Das OLG Braunschweig hat in einem Konfliktfall entschieden (Az. 2 UF 47/21).
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Quelle: www.datev.de