Zur Arzneimitteleigenschaft von Import-Blutegeln
Kategorie: Recht | 18. August 2017
Das BVerwG entschied, dass lebende Blutegel, die zum Zweck der Arzneimittelherstellung nach Deutschland importiert werden, im Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht als Arzneimittel eingestuft werden können, wenn wesentliche Bearbeitungsschritte zum anwendungsfertigen medizinischen Blutegel erst im Inland erfolgen (Az. 3 C 18.15).
Weitere Informationen: Zur Arzneimitteleigenschaft von Import-Blutegeln
Quelle: www.datev.de