Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Kategorie: Recht | 8. Januar 2019
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Rechtsprechung des BSG zur Nichtanwendung von § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V (Zahlung einer Aufwandspauschale von 300 Euro nach einer Prüfung des MDK) nach der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung von § 275 Abs. 1c SGB V im Falle einer sog. Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit die der richterlichen Rechtsfortbildung von Verfassungs wegen gezogenen Grenzen überschreitet, nicht angenommen (Az. 1 BvR 318/17 u. a.).
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Quelle: www.datev.de