Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019
Schreibt der Aufgabenträger für die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die Anwendung eines für Verkehrsunternehmen nicht auskömmlichen Verbundtarifs vor, hat er die Wahl, die Mindereinnahmen entweder durch die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift i. S. d. Personenbeförderungsgesetzes auszugleichen. So entschied das BVerwG (Az. 10 C 3.19).
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Quelle: www.datev.de