Zur Beseitigung eines Maibaums

Kategorie: Recht | 27. April 2018

Die unentgeltliche Erlaubnis, auf fremdem Grundstück einen Maibaum zu errichten, kann aus jedem vernünftigen Grund gekündigt werden. So entschied das AG München (Az. 155 C 20108/17).

Weitere Informationen: Zur Beseitigung eines Maibaums

Quelle: www.datev.de

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