Zur Beseitigung eines Maibaums
Kategorie: Recht | 27. April 2018
Die unentgeltliche Erlaubnis, auf fremdem Grundstück einen Maibaum zu errichten, kann aus jedem vernünftigen Grund gekündigt werden. So entschied das AG München (Az. 155 C 20108/17).
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Quelle: www.datev.de