Zur Darlegung eines Sachmangels bei maßgefertigten Schuhen
Kategorie: Recht | 6. Februar 2018
Der Träger von maßgefertigten Schuhen ist für einen behaupteten Sachmangel darlegungspflichtig und muss diesen daher präzise beschreiben. So entschied das AG Nürnberg (Az. 239 C 3934/17).
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Quelle: www.datev.de