Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

Kategorie: Recht | 3. April 2019

Das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG steht einer zivilprozessualen Obliegenheit der Inhaber eines Internetanschlusses nicht entgegen, zu offenbaren, welches Familienmitglied den Anschluss genutzt hat, wenn über den Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 2556/17).

Weitere Informationen: Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

Quelle: www.datev.de

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