Zur Einstufung als "Gewerbetreibender"

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018

Eine Person, die auf einer Website eine Reihe von Verkaufsanzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch ein „Gewerbetreibender“. Diese Tätigkeit kann lt. EuGH als „Geschäftspraxis“ eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (Rs. C-105/17).

Weitere Informationen: Zur Einstufung als "Gewerbetreibender"

Quelle: www.datev.de

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