Zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023
Das FG Münster hat über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG entschieden (Az. 3 K 2723/21 F und 3 K 2466/21 F).
Quelle: www.datev.de