Zur Erstattung von Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an Berufsgenossenschaft
Kategorie: Recht | 28. Januar 2019
Das SG Karlsruhe entschied, dass ein Versicherter erhaltene Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an die Berufsgenossenschaft erstatten muss, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs herausstellt (Az. S 1 U 3399/17).
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Quelle: www.datev.de