Zur Erstattung von Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an Berufsgenossenschaft

Kategorie: Recht | 28. Januar 2019

Das SG Karlsruhe entschied, dass ein Versicherter erhaltene Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an die Berufsgenossenschaft erstatten muss, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs herausstellt (Az. S 1 U 3399/17).

Weitere Informationen: Zur Erstattung von Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an Berufsgenossenschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv