Zur Frage des Krankenversicherers bei Vertragsabschluss nach bestehenden „Anomalien“

Kategorie: Steuern und Recht | 14. April 2021

Die Frage des Krankenversicherers bei Vertragsabschluss nach bestehenden „Anomalien“ berechtigt nicht zum nachträglichen Ausschluss der Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 U 44/20).

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Quelle: www.datev.de

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