Zur Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Der BGH entschied, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren (Az. I ZR 206/17, I ZR 60/18).

Weitere Informationen: Zur Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

Quelle: www.datev.de

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