Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung
Kategorie: Recht | 10. Oktober 2019
Der BGH hat sich mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungsmieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB) beruft (Az. VIII ZR 21/19).
Weitere Informationen: Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung
Quelle: www.datev.de