Zur Haftung bei Beschädigung durch aufgewirbelten Stein
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2017
Auch wenn ein Lkw einen Stein aufwirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer laut LG Nürnberg-Fürth nicht immer haften. Musste er nicht mit dem Stein rechnen und trifft ihn kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (Az. 2 S 2191/16).
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Quelle: www.datev.de