Zur Haftung bei Sturz auf dem Schulparkplatz
Kategorie: Recht | 3. Juli 2018
Das OLG Oldenburg klärt die Verantwortung für einen Sturz in der Dunkelheit auf einem Schulparkplatz und konkretisiert den Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers (Az. 4 U 1/18).
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Quelle: www.datev.de