Zur Haftung des Anschlussinhabers für unerlaubtes Filesharing von Familienangehörigen
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2018
Der EuGH entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Familienangehörigen auch dann haften kann, wenn er ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war (Rs. C-149/17).
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Quelle: www.datev.de