Zur Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden
Kategorie: Recht | 22. Dezember 2017
Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht für Impfschäden haftet, die ein Arbeitnehmer bei einer vom Betriebsarzt durchgeführten Grippeschutzimpfung erleidet (Az. 8 AZR 853/16).
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Quelle: www.datev.de