Zur Haftung des Herstellers für den durch den Händler begangenen Betrug auf Schadensersatz
Kategorie: Recht | 16. Juli 2019
Der Hersteller von Fahrzeugen, die eine schadhafte Software verwendeten, haftet auf Schadensersatz, da davon auszugehen ist, dass die Anordnung bestand, die streitgegenständliche Manipulationssoftware in den Motor einzubauen und dies geheim zu halten. So entschied das LG Nürnberg-Fürth (Az. 9 O 8773/18). Darauf weist der vzbv hin.
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Quelle: www.datev.de