Zur Haftung des Kunden für Schaden am Mietwagen bei falscher Einschätzung der Tiefgaragenhöhe

Kategorie: Recht | 16. November 2018

Bei zunächst unproblematischer Einfahrtshöhe am vertraglich zugewiesenen Rückgabeort, die sich ohne klaren Hinweis erst im weiteren Verlauf kritisch verringert, haftet der Mietwagenkunde nicht aus grober Fahrlässigkeit für den dadurch am Wagen entstanden Schaden. Dies entschied das AG München (Az. 412 C 24937/17).

Weitere Informationen: Zur Haftung des Kunden für Schaden am Mietwagen bei falscher Einschätzung der Tiefgaragenhöhe

Quelle: www.datev.de

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