Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schaden bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs
Kategorie: Recht | 14. September 2018
Ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies entschied das AG München (Az. 213 C 9522/16).
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Quelle: www.datev.de