Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schaden bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs

Kategorie: Recht | 14. September 2018

Ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies entschied das AG München (Az. 213 C 9522/16).

Weitere Informationen: Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schaden bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs

Quelle: www.datev.de

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