Zur Haftung von Internetplattformen für urheberrechtsverletzende Inhalte

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juni 2021

Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden. So entschied der EuGH (Rs. C-682/18 und C-683/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des . . . ...

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der . . . ... [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche . . . ...

Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv