Zur Haftung von Internetplattformen für urheberrechtsverletzende Inhalte
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juni 2021
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden. So entschied der EuGH (Rs. C-682/18 und C-683/18).
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Quelle: www.datev.de