Zur Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Kategorie: Recht | 2. April 2019
Der BGH hat entschieden, dass ein Arzt kein Schmerzensgeld zahlen muss, wenn er den Tod eines Patienten „künstlich hinauszögert“ (Az. VI ZR 13/18).
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Quelle: www.datev.de