Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
Kategorie: Recht | 11. Juli 2019
Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 234/18).
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Quelle: www.datev.de