Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Kategorie: Recht | 11. Juli 2019

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 234/18).

Weitere Informationen: Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DIHK-Konjunkturumfrage: 2025 droht drittes Krisenjahr in . . .

Nach zwei Jahren Rezession droht der deutschen Wirtschaft auch 2025 . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherkreditverträge: Eine Bank, die gegen ihre . . . ...

Eine Bank, die gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Archiv