Zur Informationspflicht von Staubsaugerherstellern auf Energieetiketten

Kategorie: Recht | 25. Juli 2018

Es stellt keine „irreführende Unterlassung“ dar, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Energieetikett von Staubsaugern angegebenen Einstufung geführt haben, vorenthalten werden (Rs. C-632/16).

Weitere Informationen: Zur Informationspflicht von Staubsaugerherstellern auf Energieetiketten

Quelle: www.datev.de

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