Zur Informationspflicht von Staubsaugerherstellern auf Energieetiketten
Kategorie: Recht | 25. Juli 2018
Es stellt keine „irreführende Unterlassung“ dar, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Energieetikett von Staubsaugern angegebenen Einstufung geführt haben, vorenthalten werden (Rs. C-632/16).
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Quelle: www.datev.de