Zur Rechtsposition des biologischen Vaters bei Leihmutterschaft
Kategorie: Recht | 9. Juli 2018
Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).
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Quelle: www.datev.de