Zur Rechtsposition des biologischen Vaters bei Leihmutterschaft

Kategorie: Recht | 9. Juli 2018

Bekommt ein homosexuelles Elternpaar aus Deutschland mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland Kinder, muss die Elternschaft hierzulande auch von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies entschied das LG Hildesheim (Az. 3 O 214/17).

Weitere Informationen: Zur Rechtsposition des biologischen Vaters bei Leihmutterschaft

Quelle: www.datev.de

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