Zur Rechtswidrigkeit eines SCHUFA-Negativeintrags
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Dezember 2021
Ein SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, ist rechtswidrig und zu löschen. So entschied das VG Wiesbaden (Az. 6 K 549/21).
Quelle: www.datev.de