Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein "gebrauchtes" Pferd auf Pferdeauktion

Kategorie: Recht | 21. August 2018

Ist ein Hengst im Zeitpunkt seiner Versteigerung auf einer öffentlichen Pferdeauktion zweieinhalb Jahre alt, so ist er im Sinne des Gesetzes „gebraucht“, sodass die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung finden. Dies entschied das OLG Schleswig-Holstein und lehnte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Pferd ab (Az. 12 U 87/17).

Weitere Informationen: Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein "gebrauchtes" Pferd auf Pferdeauktion

Quelle: www.datev.de

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