Zur Rückerstattung des Reisepreises bei Nachtfernbusreisen
Kategorie: Recht | 8. Juni 2018
Fernbusreisende, denen kein hinreichend deutlicher Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht gegeben wurde, sind zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Dies entschied das AG München (Az. 262 C 2407/18).
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Quelle: www.datev.de