Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017
Der BGH hat zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker („Dextro Energy“) angeordnet worden ist (Az. I ZB 3/17 und I ZB 4/17).
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Quelle: www.datev.de