Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Der BGH hat zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker („Dextro Energy“) angeordnet worden ist (Az. I ZB 3/17 und I ZB 4/17).

Weitere Informationen: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

Quelle: www.datev.de

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