Zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet
Kategorie: Recht | 20. Februar 2018
Der BGH hat u. a. entschieden, dass der Eintrag sowie die veröffentlichten personenbezogenen Daten der Klägerin im Arztsuche- und Arztbewertungsportals www.jameda.de gelöscht werden müssen (Az. VI ZR 30/17).
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Quelle: www.datev.de