Zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden
Kategorie: Recht | 9. Oktober 2018
Das ArbG Essen entschied zur Frage, ob ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender in einem Nahverkehrsunternehmen eine überhöhte Vergütung erhielt. Er war während der Freistellung um drei Tarifgruppen hochgestuft worden. Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, diese Hochstufung sei nicht berechtigt gewesen (Az. 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).
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Quelle: www.datev.de