Zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Kategorie: Recht | 9. Oktober 2018

Das ArbG Essen entschied zur Frage, ob ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender in einem Nahverkehrsunternehmen eine überhöhte Vergütung erhielt. Er war während der Freistellung um drei Tarifgruppen hochgestuft worden. Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, diese Hochstufung sei nicht berechtigt gewesen (Az. 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).

Weitere Informationen: Zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Das Halten von Cocktailkursen führt nicht . . . ...

Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen . . . ...

Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung . . . ... [weiterlesen]

Archiv