Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen (Grauzementkartell II)
Kategorie: Recht | 12. Juni 2018
Der BGH entschied, dass die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Kartellverstoßes durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen dieses Verstoßes auch dann gehemmt wird, wenn der Kartellverstoß vor Inkrafttreten des § 33 Abs. 5 GWB 2005 am 01.07.2005 erfolgte (Az. KZR 56/16).
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Quelle: www.datev.de