Zur Verkehrssicherungspflicht eines Tankstellenbetreibers – mit Scheibenwäscher Motorhaube verkratzt

Kategorie: Recht | 28. Juni 2019

Ein Tankstellenbetreiber ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zwar gehalten, einen im Wassereimer bereit gestellten Scheibenwäscher regelmäßig zu kontrollieren, zu mehr als einer Sichtprüfung jedoch nicht verpflichtet. Darauf wies das LG Coburg hin (Az. 33 S 70/18).

Weitere Informationen: Zur Verkehrssicherungspflicht eines Tankstellenbetreibers – mit Scheibenwäscher Motorhaube verkratzt

Quelle: www.datev.de

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