Zur Verlängerung des Pachtverhältnisses über ein Hofgut
Kategorie: Recht | 5. August 2019
Das OLG Stuttgart hat darüber entschieden, dass die Pächterin eines Hofguts im Landkreis Schwäbisch-Hall keinen Anspruch auf Verlängerung des Pachtverhältnisses über das Jahr 2022 hinaus hat, damit eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts beim AG Schwäbisch Hall bestätigt und die entsprechende Beschwerde der Pächterin zurückgewiesen (Az. 101 W 4/19).
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Quelle: www.datev.de